Systematische Erbringung von Leistungen für externe Kliniken in der Unfallchirurgie
Berlin, 30.03.2023
Auf Antrag der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat das Land Berlin den Campus Virchow-Klinikum als erstes Traumazentrum ausgewiesen. Dazu gehört auch die Versorgung schwerverletzter junger Patient:innen in einem kindertraumatologischen Referenzzentrum. Grundlage sind die Zentrums-Regelungen des Gemeinsamen Bundessausschusses (G-BA). Mit dem Traumazentrum verfügt die Charité nun mit dem Berliner Centrum für Seltene Erkrankungen (BCSE), dem Charité Comprehensive Cancer Center (CCCC) sowie dem Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC) über insgesamt vier G-BA-Zentren.
Prof. Dr. Martin E. Kreis, Vorstandsmitglied Krankenversorgung, ordnet den Schritt ein: „Die Traumatologie am Campus Virchow-Klinikum hat bereits jetzt eine herausragende Bedeutung für die Gesundheitsregion. Mit der Ernennung zum G-BA Zentrum wird diese besondere Stellung anerkannt und sichtbar gemacht. Zukünftig werden somit noch mehr Patientinnen und Patienten von der Expertise und der Vorhaltung bestimmter Leistungen der Charité profitieren. Daneben wird auch der Austausch und die Vernetzung zu anderen Leistungserbringern gefördert. Dies birgt viele Vorteile, wie beispielsweise eine verbesserte und bedarfsgerechte Krankenversorgung sowie den Forschungs- und Wissenstransfer.“
Die Ausweisung als G-BA-Traumazentrum ermöglicht es, die digitalen Strukturen auf Landesebene auszubauen, telemedizinische Leistungen für externe Kliniken zu erbringen sowie interdisziplinäre Fallkonferenzen mit anderen Häusern durchzuführen. Zudem tragen zentrumsbezogene Fortbildungsangebote und übergreifende qualitätssichernde Maßnahmen dazu bei, eine hochqualitative Versorgung von Patient:innen mit Verletzungen aller Schweregrade zu sichern und auszubauen. Darüber hinaus werden bestimmte technische Angebote permanent am Campus Virchow-Klinikum vorgehalten, die eine besonders hohe Qualität bei der Versorgung von traumatologischen Einzelfällen sowie bei Großschadensereignissen ermöglichen.
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité, betont: „Die G-BA-Zentren sind im deutschen Gesundheitswesen bemerkenswerte Strukturen, die im Grunde vieles von dem, was in den Reformvorschlägen der Regierungskommission zur Krankenhausfinanzierung speziell der Universitätsmedizin zugedacht wird, bereits heute realisieren. Ganz konkret ist das die Unterstützung anderer Krankenhäuser über die Zentren selbst oder via telemedizinische Infrastruktur sowie die Koordination der regionalen Versorgung. Insofern ist die Zuweisung dieser neuen Aufgaben für die Charité sehr erfreulich und auch eine gute, zukunftsgerichtete Entwicklung für die Versorgung in Berlin.“
G-BA-Zentren
G-BA-Zentren sind seit 2019 eine auf Bundesebene geregelte Struktur, die es Krankenhäusern in festgelegten Fachbereichen ermöglicht, systematisch Leistungen für andere Kliniken bzw. die dort liegenden Patient:innen zu erbringen und dafür eine Refinanzierung zu erhalten. Zudem können bestimmte Vorhaltestrukturen bezuschusst werden. Dafür müssen einerseits anspruchsvolle Kriterien erfüllt sein, andererseits muss das jeweilige Bundesland diese herausgehobene Rolle dem Krankenhaus explizit zuweisen – und zwar einzeln für jeden der derzeit neun möglichen Fachbereiche für G-BA-Zentren.
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Charité-Projektteam: Andy Bloch, Stabsst. Kassenverh., Prof. Kreis, Prof. Dr. Ulrich Stöckle, Geschäftsf. Direktor CMSC, PD Dr. Sven Märdian, Stellv. Direktor CMSC, Maximilian Schmidt, Projektmanager GB Strateg. Entw. © Charité | Simone Baar
Links:
Centrum für Muskuloskeletale Chirurgie (CMSC)
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Zentrums-Regelungen G-BA