Geerbtes und geschenktes Vermögen im Jahr 2014 auf über 100 Milliarden Euro gestiegen

ErbschaftSchenkungsteuer_2014Im Jahr 2014 erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Milliarden Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beliefen sich die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Vermächtnissen auf 38,3 Milliarden Euro (+ 25,7 %) und aus Schenkungen auf 70,5 Milliarden Euro (+ 76,8 %).

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Die Vermögensübergänge mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro stiegen auf 51,1 Milliarden Euro und lagen damit um 131,6 % über dem Ergebnis des Vergleichszeitraumes. Diese Großerwerbe erreichten einen Anteil von 47,0 % am insgesamt geerbten und geschenkten Vermögen.

Insgesamt war das Betriebsvermögen mit 44,5 % die wertmäßig größte übertragene Vermögensart. Auch bei den Schenkungen entfiel darauf der höchste Anteil (62,7 %). Die Übergänge von Unternehmensvermögen beliefen sich insgesamt auf 48,5 Milliarden Euro brutto (+ 110,1 %)und bei Schenkungen auf 44,2 Milliarden Euro brutto (+ 120,6 %). Geerbt wurde im Jahr 2014 vorwiegend übriges Vermögen (58,1 %), wie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und Bankguthaben.

Aufgrund von Freibeträgen und den umfangreichen Steuerbefreiungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), die auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften gewährt werden, betrug der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübergänge nur 33,8  Milliarden Euro, das waren aber 17,4 % mehr als 2013. Die hierfür festgesetzte Steuer stieg im Jahr 2014 um 15,1 % auf rund 5,4 Milliarden Euro, davon waren 4,3 Milliarden Euro Erbschaft- und 1,1 Milliarden Euro Schenkungsteuer. Anteilmäßig mussten damit 11,3 % des geerbten und 1,6 % des geschenkten Vermögens als Steuern gezahlt werden.

Geerbtes und geschenktes Vermögen im Jahr 2014
Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik Milliarden Euro Veränder-
ungen zum Vorjahr
Anteil am geerbten beziehungs­
weise geschenkten Vermögen
in %
Erbschaften und Vermächtnisse
Geerbtes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen) 38,3 25,7 100,0
und zwar:
Erbschaften über 20 Millionen Euro 6,1 138,5 16,0
Betriebsvermögen (brutto) 4,2 40,1 11,0
Steuerbefreiungen nach §13a ErbStG 6,4 73,4 16,8
Steuerpflichtige Erwerbe 20,4 17,7 53,2
Festgesetzte Steuer 4,3 19,3 11,3
Schenkungen
Geschenktes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen) 70,5 76,8 100,0
und zwar:
Schenkungen über 20 Millionen Euro 44,9 130,6 63,8
Betriebsvermögen (brutto) 44,2 120,6 62,7
Steuerbefreiungen nach §13a ErbStG 59,6 96,2 84,5
Steuerpflichtige Erwerbe 13,4 16,9 19,0
Festgesetzte Steuer 1,1 1,0 1,6
Insgesamt
Geerbtes/geschenktes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen) 108,8 54,6 100,0
und zwar:
Erbschaften und Schenkungen über 20 Millionen Euro 51,1 131,6 47,0
Betriebsvermögen (brutto) 48,5 110,1 44,5
Steuerbefreiungen nach §13a ErbStG 66,0 93,7 60,7
Steuerpflichtige Erwerbe 33,8 17,4 31,1
Festgesetzte Steuer 5,4 15,1 5,0