Im Jahr 2014 erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Milliarden Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beliefen sich die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Vermächtnissen auf 38,3 Milliarden Euro (+ 25,7 %) und aus Schenkungen auf 70,5 Milliarden Euro (+ 76,8 %).
Die Vermögensübergänge mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro stiegen auf 51,1 Milliarden Euro und lagen damit um 131,6 % über dem Ergebnis des Vergleichszeitraumes. Diese Großerwerbe erreichten einen Anteil von 47,0 % am insgesamt geerbten und geschenkten Vermögen.
Insgesamt war das Betriebsvermögen mit 44,5 % die wertmäßig größte übertragene Vermögensart. Auch bei den Schenkungen entfiel darauf der höchste Anteil (62,7 %). Die Übergänge von Unternehmensvermögen beliefen sich insgesamt auf 48,5 Milliarden Euro brutto (+ 110,1 %)und bei Schenkungen auf 44,2 Milliarden Euro brutto (+ 120,6 %). Geerbt wurde im Jahr 2014 vorwiegend übriges Vermögen (58,1 %), wie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und Bankguthaben.
Aufgrund von Freibeträgen und den umfangreichen Steuerbefreiungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), die auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften gewährt werden, betrug der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübergänge nur 33,8 Milliarden Euro, das waren aber 17,4 % mehr als 2013. Die hierfür festgesetzte Steuer stieg im Jahr 2014 um 15,1 % auf rund 5,4 Milliarden Euro, davon waren 4,3 Milliarden Euro Erbschaft- und 1,1 Milliarden Euro Schenkungsteuer. Anteilmäßig mussten damit 11,3 % des geerbten und 1,6 % des geschenkten Vermögens als Steuern gezahlt werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik | Milliarden Euro | Veränder- ungen zum Vorjahr |
Anteil am geerbten beziehungs weise geschenkten Vermögen |
---|---|---|---|
in % | |||
Erbschaften und Vermächtnisse | |||
Geerbtes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen) | 38,3 | 25,7 | 100,0 |
und zwar: | |||
Erbschaften über 20 Millionen Euro | 6,1 | 138,5 | 16,0 |
Betriebsvermögen (brutto) | 4,2 | 40,1 | 11,0 |
Steuerbefreiungen nach §13a ErbStG | 6,4 | 73,4 | 16,8 |
Steuerpflichtige Erwerbe | 20,4 | 17,7 | 53,2 |
Festgesetzte Steuer | 4,3 | 19,3 | 11,3 |
Schenkungen | |||
Geschenktes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen) | 70,5 | 76,8 | 100,0 |
und zwar: | |||
Schenkungen über 20 Millionen Euro | 44,9 | 130,6 | 63,8 |
Betriebsvermögen (brutto) | 44,2 | 120,6 | 62,7 |
Steuerbefreiungen nach §13a ErbStG | 59,6 | 96,2 | 84,5 |
Steuerpflichtige Erwerbe | 13,4 | 16,9 | 19,0 |
Festgesetzte Steuer | 1,1 | 1,0 | 1,6 |
Insgesamt | |||
Geerbtes/geschenktes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen) | 108,8 | 54,6 | 100,0 |
und zwar: | |||
Erbschaften und Schenkungen über 20 Millionen Euro | 51,1 | 131,6 | 47,0 |
Betriebsvermögen (brutto) | 48,5 | 110,1 | 44,5 |
Steuerbefreiungen nach §13a ErbStG | 66,0 | 93,7 | 60,7 |
Steuerpflichtige Erwerbe | 33,8 | 17,4 | 31,1 |
Festgesetzte Steuer | 5,4 | 15,1 | 5,0 |