Kostenlose Servicenummer geschaltet • Zusätzliches Personal im Einsatz
Ein Warnstreik der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GDL) führt derzeit bundesweit zu erheblichen Einschränkungen im Nah-, Regional- und Fernverkehr.
Im Nahverkehr sind die S-Bahnen in Berlin, Nürnberg und Stuttgart sowie im Rhein-Main-Gebiet und in Nordrhein-Westfalen betroffen. Bei den S-Bahnen Hamburg und München kommt es aktuell nur zu Verspätungen.
Im Regional- und Fernverkehr kommt es derzeit bundesweit zu Zugausfällen und Verspätungen.
Auch nach Ende der Warnstreiks kann es noch bis in den Abend Behinderungen geben, da die betroffenen Züge erst nach einigen Stunden wieder an den vorgesehenen Einsatzstellen zur Verfügung stehen.
Mehrere hundert Mitarbeiter sind zusätzlich im Einsatz. Verstärkt wird vor allem das Service-Personal im direkten Kundenkontakt an den Bahnhöfen und bei der telefonischen Reisendeninformation. Auch in den Betriebszentralen und Transportleitungen, wo die Disposition von Mitarbeitern und Fahrzeugen erfolgt, sind zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt.
Die Deutsche Bahn empfiehlt Reisenden, sich vor der Fahrt über die konkreten Auswirkungen des Streiks zu informieren. Hierfür ist ab sofort bis auf Weiteres unter 08000 99 66 33 eine kostenlose Servicenummer geschaltet. Kunden im Ausland erhalten Informationen unter +49 1805 334444 (Gebühren je nach Herkunftsland und Provider). Details sind auch unter www.bahn.de/aktuell oder für Nutzer von mobilen Endgeräten unter m.bahn.de/ris erhältlich.
Fahrgästen, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht antreten können, bietet die Deutsche Bahn aus Kulanz die Möglichkeit, ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten zu lassen.
Alternativ können Reisende den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug nutzen. In diesem Fall wird bei Angeboten wie dem Sparpreis auch die Zugbindung aufgehoben. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde.
Von ANA Verkehrskorrespondent, Berlin