—Deutsche Entwicklungszusammenarbeit ausgesetzt
Nach dem Beschluss der Europäischen Union, die bestehenden Sanktionen gegen Syrien auszuweiten, sind heute Vermögenssperren und Einreiseverbote für sieben weitere – und damit für insgesamt 30 Personen – in Kraft getreten. Erstmals wurden auch vier syrische Unternehmen gelistet.
Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel begrüßte die Ausweitung der
Sanktionen: “Die EU ebenso wie die Bundesregierung fordert die syrische Regierung auf, die Gewalt gegen friedliche Demonstranten umgehend einzustellen und das Recht der Menschen auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit zu respektieren.”
Aufgrund der Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Syrien hatte das BMZ bereits im Mai beschlossen, die staatliche
Entwicklungszusammenarbeit mit Syrien weitestgehend auszusetzen, Ende April hatten alle deutschen Experten Syrien verlassen. Einzelne Projekte für Flüchtlinge sowie Vorhaben, die der syrischen Bevölkerung direkt
zugute kommen und mit kommunalen Trägern arbeiten, werden mit Hilfe lokaler Mitarbeiter weitergeführt.
Dies entspricht auch der Politik der EU: Durch die
EU-Ratsschlussfolgerung vom 23.5.2011 wurde die Suspendierung des Instrumentes der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit Syrien
beschlossen.