Transplantation: Charité mit den meisten Organspendern bundesweit

Berlin, 18.01.2018 –  Rund 10.000 Patienten hoffen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Für sie ist eine Transplantation die einzige Möglichkeit zu überleben oder ihre Lebensqualität deutlich zu verbessern. Hierfür braucht es Menschen, die ihre Organe nach dem Tod zur Verfügung stellen. Jedoch sinkt die Zahl der Spender bundesweit kontinuierlich. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hatte im Jahr 2017 entgegen diesem Trend deutschlandweit die meisten Organspender.

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In Deutschland gibt es rund 1250 Entnahmekliniken. Bundesweit haben 797 Personen im vergangen Jahr ihre Organe gespendet – 18 von ihnen an der Charité. Gut ausgebildete Strukturen sind an dem Berliner Universitätsklinikum die Grundlage für eine hochwertige Transplantationsmedizin: „Wir haben an all unseren Standorten jeweils einen Transplantationsbeauftragten, der als Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter im Intensiv- und OP-Bereich sowie für die Koordinatoren der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zur Verfügung steht“, erklärt Privatdozent Dr. Joachim Seybold, Stellvertretender Ärztlicher Direktor der Charité. Die Verantwortlichen nehmen zudem eine beratende und begleitende Funktion für die Angehörigen der Organspender ein. „Das Thema darf im Klinikalltag nicht in den Hintergrund rücken“, fügt er hinzu.

Die DSO verzeichnet derzeitig den niedrigsten Stand der Organspenden seit 20 Jahren. Um dem aktuellen Trend entgegenzuwirken und um möglichst vielen Menschen auf der Warteliste durch eine Transplantation mit einem geeigneten Spenderorgan helfen zu können, muss das Vertrauen in das System der Organspende und Transplantation weiter ausgebaut werden. „In Deutschland gibt es strenge Regularien“, erläutert Prof. Dr. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité. „Die Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls aller Hirnfunktionen (Hirntod) ist die Voraussetzung für eine postmortale Organspende. Wer sich für eine Organspende entscheidet, hat die Gewissheit, dass dafür klare, einheitliche Regeln gelten“, fügt Prof. Frei hinzu. Den Willen des Einzelnen zu beachten, ist Verpflichtung eines jeden Krankenhauses und Voraussetzung dafür, dass Menschen auf der Warteliste die Chance auf ein neues Leben bekommen.