Deutschland weist syrischen Botschafter aus

Deutschland weist syrischen Botschafter ausAußenminister Westerwelle erklärte heute (29.05.):

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„Ich habe entschieden, den syrischen Botschafter in Berlin des Landes zu verweisen. Staatssekretärin Haber hat deshalb heute den syrischen Botschafter in das Auswärtige Amt einbestellt, um ihm diese Entscheidung mitzuteilen.

Deutschland handelt gemeinsam mit seinen Partnern. Wir setzen darauf, dass unsere unmißverständliche Botschaft in Damaskus nicht auf taube Ohren stößt.

Das syrische Regime trägt für die schrecklichen Vorkommnisse in Hula Verantwortung. Wer dort und anderswo in Syrien unter Mißachtung von Resolutionen des Sicherheitsrates schwere Waffen gegen das eigene Volk einsetzt, muss mit ernsten diplomatischen und politischen Konsequenzen rechnen.

Wir werden auch auf eine erneute Befassung des
VN-Sicherheitsrates mit der Lage in Syrien drängen. Die internationale Gemeinschaft muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit der Friedensplan von Kofi Annan vollständig umgesetzt wird.

Nicht erst seit Hula ist klar: Syrien hat unter Assad keine Zukunft. Er muss den Weg für einen friedlichen Wandel in Syrien freimachen.“

Staatssekretärin Haber teilte dem syrischen Botschafter mit, dass er zur Persona non grata erklärt sei und innerhalb von 72 Stunden Deutschland verlassen müsse.

Grundlage für die Ausweisung ist Artikel 9 des WÜD (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen). Neben Deutschland verwiesen auch zahlreiche europäische Partner sowie die USA und andere Regierungen die jeweiligen Leiter der syrischen Botschaften vor Ort des Landes.

Bereits am 07.02. waren vier Mitarbeiter der syrischen Botschaft in Berlin ausgewiesen worden. Hintergrund war das Vorgehen gegen syrische Oppositionelle in Deutschland.