4,9 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2017

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WIESBADEN – Im Jahr 2017 schlossen Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren ab. Das waren 6,2 % weniger als im Jahr 2016 (5,2 Millionen Verfahren). Auch die Zahl der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren ging zurück (-6,2 %).

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Rund ein Drittel (33,8 %) aller erledigten Verfahren im Jahr 2017 bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 17,8 % sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 %. Aufenthaltsbezogene Delikte waren im Jahr 2017 in 4,3 % aller Verfahren Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 8,5 % betragen hatte. Dass die Zahl der Ermittlungsverfahren insgesamt abnimmt, ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Verfahren mit aufenthaltsbezogenen Delikten gesunken ist. Die Statistik erfasst als aufenthaltsbezogene Delikte die Einschleusung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Polizei und Staats­anwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln.

Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.

Über Umfang und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Staatsanwaltschaftsstatistik. Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2017 nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mit Auflage (3,5 %), Einstellungen ohne Auflage (26,0 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (27,5 %) oder Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 57,2 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,2 % der Verfahren endeten mit Anklage beziehungsweise Strafbefehlsantrag und 22,6 % auf andere Art (zum Beispiel Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).

Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren nach Art der Strafsache
Art der Strafsache 2016 2017 Veränderung
zum Vorjahr
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Absolut %
1 Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen bekannte Tatverdächtige (JS-Register der Aktenordnung).
Zu den einzelnen Sachgebieten siehe den Sachgebietskatalog im Anhang der Fachserie 10, Reihe 2.6, 2017 sowie Tabelle 2.1.2 in der Fachserie
Erledigte Verfahren insgesamt 1 5 181 670 100,0 4 858 212 100,0 -323 458 -6,2
Staatsschutzsachen 39 584 0,8 34 246 0,7 -5 338 -13,5
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 55 837 1,1 63 053 1,3 7 216 12,9
Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit 468 789 9,0 456 777 9,4 -12 012 -2,6
Eigentums- und Vermögensdelikte 1 728 189 33,4 1 640 039 33,8 -88 150 -5,1
Straftaten im Straßenverkehr 863 104 16,7 865 225 17,8 2 121 0,2
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte 142 635 2,8 135 836 2,8 -6 799 -4,8
Straftaten gegen die Umwelt 15 931 0,3 14 640 0,3 -1 291 -8,1
Korruptionsdelikte und Straftaten von Amtsträgern 35 828 0,7 32 577 0,7 -3 251 -9,1
Einschleusung von Ausländern und Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU 438 544 8,5 206 541 4,3 -232 003 -52,9
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 347 430 6,7 374 020 7,7 26 590 7,7
Sonstige Straftaten 1 045 799 20,2 1 035 258 21,3 -10 541 -1,0

Weitere Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten enthält die Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2017.

Methodische Hintergründe bietet der Aufsatz “Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung” in Wirtschaft und Statistik 3/20