Neunte GWB-Novelle stärkt die klassischen Medien durch größere Spielräume bei Pressekooperationen und Rundfunkfusionen

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Kartell-Schadensersatz und enthält zugleich eine Reihe von Regelungen, durch die das Wettbewerbsrecht an die zunehmende Digitalisierung in der Wirtschaft angepasst werden soll.

Asia 728x90

Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf betriebswirtschaftliche Kooperationen zwischen Presseunternehmen unterhalb der redaktionellen Ebene vom Kartellverbot aus. Dies ermöglicht Verlagen beispielsweise eine Zusammenarbeit im Anzeigengeschäft. Zudem werden Zusammenschlüsse im Rundfunkbereich durch eine behutsame Anhebung der Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle erleichtert. Kultur- und Medienstaatsministerin Monika Grütters begrüßt die Novelle daher als Erfolg für die klassischen Medien. „Durch die Neuregelungen erweitern wir die wirtschaftlichen Handlungsspielräume für die Presse und den Rundfunk und stärken diese im sich verschärfenden Wettbewerb im digitalen Umfeld. Mit der Regelung der Pressekooperationen erfüllen wir zudem einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.“

Der Gesetzentwurf schafft zudem spezielle Regelungen für den Umgang mit Internet-Plattformen: Um Unklarheiten über die Reichweite des Gesetzes zu beseitigen, werden kostenlose Dienste ausdrücklich in den Anwendungsbereich einbezogen. Zudem finden die Besonderheiten digitaler Märkte wie Netzwerkeffekte und der Zugang zu Daten zukünftig bei der Ermittlung der Marktstellung von Unternehmen ausdrücklich Berücksichtigung. Auch diese Regelungen sieht die Staatsministerin positiv: „Durch die Einführung spezieller Kriterien, die eine passgenaue Beurteilung der Marktmacht von Plattformen ermöglichen, tragen wir insbesondere der zentralen Rolle von Plattformen als Torwächter für den Zugang zu Informationen Rechnung.“

Schließlich führt der Gesetzentwurf Regelungen ein, durch die die wettbewerbsrechtliche Kontrolle wirtschaftlicher Macht und die medienrechtliche Meinungsmachtkontrolle stärker miteinander verzahnt werden. „Damit setzt der Gesetzentwurf erfreulicher Weise Vorschläge um, die bereits im Rahmen der von meinem Hause koordinierten Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz diskutiert wurden“, betont die Medienstaatsministerin weiter.