Ausländische Bevölkerung wächst im Jahr 2017 um 5,8 %

WIESBADEN – Zum Jahresende 2017 waren rund 10,6 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der registrierten Ausländerinnen und Ausländer damit um rund 585 000 beziehungsweise 5,8 % gegenüber dem Vorjahr. Damit befand sich das Wachstum der ausländischen Bevölkerung auf dem Niveau des Jahres 2013, vor Beginn der Flüchtlingskrise. Langfristig betrachtet lag der Zuwachs der ausländischen Bevölkerung über dem durchschnittlichen Anstieg der letzten 10 Jahre (+ 388 000). Für die Entwicklung der Ausländerzahlen nach dem AZR im Jahr 2017 waren zwei Faktoren ausschlaggebend: Einerseits ein deutlicher Rückgang der Zuwanderung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) und andererseits eine bereits länger anhaltende steigende Zuwanderung aus der Europäischen Union (EU), vor allem aus den Staaten der EU-Erweiterungen seit 2004.

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Im Jahr 2017 stammten rund 5,92 Millionen der im AZR registrierten Ausländer und Ausländerinnen aus Drittstaaten. Das waren rund 163 000 oder 2,8 % mehr als im Jahr 2016 (rund 5,76 Millionen). Damit war der Anstieg deutlich geringer als noch 2016, als er 665 000 beziehungsweise 13,0 % betragen hatte. Das niedrigere Wachstum lässt sich auf eine geringe Nettozuwanderung (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) aus den Hauptherkunftsländern der Schutzsuchenden zurückführen. So betrug die Nettozuwanderung aus Syrien 2017 rund 61 000 Personen (2016: 260 000), Irak 17 000 Personen (2016: 91 000) und Afghanistan 5 000 Personen (2016: 119 000).

Die Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten ist 2017 hingegen deutlich gestiegen und sorgte damit für ein überdurchschnittliches Wachstum der ausländischen Bevölkerung. Die Nettozuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten belief sich im Jahr 2017 auf 439 000 Personen (2016: 277 000). Dabei war die Zuwanderung aus der Europäischen Union maßgeblich auf Staatsangehörige der Länder zurückzuführen, die seit 2004 der EU beigetreten sind. Die höchste Nettozuwanderung verzeichneten Polen (85 000) und Rumänien (85 000) gefolgt von Bulgarien (45 000).

Die Entwicklung der letzten 10 Jahre verdeutlicht die steigende Bedeutung der Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Zwischen 2007 und 2017 ist die ausländische Bevölkerung mit der Staatsangehörigkeit eines neuen EU-Mitgliedstaats von 919 000 auf 2,6 Millionen gewachsen (+ 185,7 %). Die größten Wachstumsraten über diesen Zeitraum hatten rumänische (+ 636,3 %) und bulgarische (+ 563,0 %) Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Die regionale Verteilung der Ausländerinnen und Ausländer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ähnelt jener der gesamten ausländischen Bevölkerung. Der Großteil ist in Bayern (21,0 %), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (19,4 %) und Baden-Württemberg (17,1 %) registriert. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin) haben Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten mit 26,0 % einen deutlich höheren Anteil als jene aus den alten EU-Mitgliedstaaten mit 7,8 %.

Entwicklung der Ausländischen Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit
Zeitraum 2007 bis 2017
Jahr Insgesamt Veränderung
gegenüber dem Vorjahr
Drittstaaten Veränderung
gegenüber dem Vorjahr
Neue EU28
Mitgliedsländer1
Veränderung
gegenüber dem Vorjahr
Alte EU28
Mitgliedsländer
Veränderung
gegenüber dem Vorjahr
in 1000 % in 1000 % in 1000 % in 1000 %
1 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern (2004), Bulgarien, Rumänien (2007), Kroatien (2013).

Wegen verspäteter Registrierungen im Jahr 2016 von Ausländerinnen und Ausländern mit Einreisedatum im Jahr 2015 wird das Wachstum der ausländischen Bevölkerung von 2014 auf 2015 durch den AZR-Registerbestand unterschätzt und das Wachstum von 2015 auf 2016 überschätzt.

Ergänzung zur Pressemitteilung Nr. 133 vom 12. April 2018:
Ausländische Bevölkerung im Jahr 2017 bei 10,6 Millionen

WIESBADEN – Bei der Interpretation der heute veröffentlichten Zahl der Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) ist folgendes zu beachten: Der Zuwachs um 585 000 beziehungsweise 5,8 % gegenüber dem Vorjahr stellt korrekt die Veränderung der im AZR registrierten Ausländerinnen und Ausländer von 2016 auf 2017 dar. Allerdings sind in diesem Anstieg auch erhebliche Nachmeldungen ins AZR enthalten, die sich auf Zuwanderungsfälle vor dem Jahr 2017 beziehen.

Das bedeutet, dass der Zuwachs der Zahl der im AZR registrierten Ausländerinnen und Ausländer von 585 000 nicht als Nettozuwanderung des Jahres 2017 interpretiert werden darf. Das Statistische Bundesamt wird die Größenordnung der Nachmeldungen ins AZR, die sich auf Wanderungsfälle der Vorjahre bezieht, nach Vorliegen der Zahlen umgehend veröffentlichen.

2017 10 624 + 5,8 5 923 + 2,8 2 627 + 12,5 2 075 + 6,6
20162 10 039 + 10,2 5 759 + 13,0 2 334 + 10,4 1 946 + 2,5
20152 9 108 + 11,7 5 095 + 13,7 2 114 + 15,3 1 899 + 3,3
2014 8 153 + 6,8 4 481 + 5,0 1 833 + 15,6 1 839 + 3,3
2013 7 634 + 5,8 4 268 + 2,5 1 586 + 17,2 1 780 + 4,9
2012 7 214 + 4,1 4 164 + 1,3 1 353 + 15,3 1 696 + 2,9
2011 6 931 + 2,6 4 110 + 0,5 1 174 + 12,8 1 648 + 1,5
2010 6 754 + 0,9 4 090 – 0,4 1 040 + 7,1 1 623 + 0,3
2009 6 695 – 0,5 4 106 – 0,9 971 + 2,6 1 618 – 1,2
2008 6 728 – 0,3 4 144 – 0,9 946 + 3,0 1 637 – 0,3
2007 6 745 x 4 183 x 919 x 1 642 x